Cornelia Schuster - Physiotherapeutin und Krankengymnastin

Verordnungskriterien

Zum 1. Juli 2004 wurden die seit 2001 durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegten Heilmittelrichtlinien vollständig überarbeitet.

Folgende Handlungsgrundsätze werden hier geregelt:

  • Für jede Diagnose bzw. Leitsymptomatik wird zunächst ein "typischer" Krankheitsverlauf ("Regelfall") angenommen und festgehalten, welche Heilmittel in welchen Mengen nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung ergeben.

  • Verordnungen außerhalb des "Regelfalls" sind möglich. Sie müssen jedoch von Ihrem Arzt begründet und teils vor Behandlungsbeginn durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.

  • Innerhalb eines Regelfalls sind die einzelnen Verordnungen durch Ihren Arzt als Erst- und Folge-, außerhalb des Regelfalls auch als längerfristige Verordnung zu kennzeichnen.

  • Über den (neuen) Verordnungsvordruck ist Ihr Arzt aufgefordert, Diagnose, Therapieziele, Befunde und ggf. weitere Besonderheiten an den Therapeuten zu übermitteln.

  • Ihr Therapeut ist angehalten, nach Abschluss jeder Behandlungsserie (Verordnung) eine kurze Mitteilung über den Stand der Therapie an den verordnenden Arzt zurückzumelden.

Haben Sie Fragen zu den neuen Heilmittelrichtlinien, informieren wir Sie gerne persönlich. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch unter: www.heilmittelkatalog.de.

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